Die katholische Kirche hat am Donnerstag beim Runden Tisch der Bundesregierung in Berlin ein Konzept zur Entschädigung der Opfer von sexuellem Missbrauch die katholische Kirche vorgelegt. Der Entwurf sieht vier Elemente möglicher Leistungen vor: Dazu gehört die Zahlung eines Geldbetrags als „finanzielle Anerkennung“ des zugefügten Leids. Darüber hinaus soll es Opfern ermöglicht werden, therapeutische Hilfe oder Paarberatung in Anspruch zu nehmen. Zum dritten gibt es Regelungen für individuelle Härtefälle. Schließlich wollen die Bischöfe sich für einen „Präventionsfonds“ stark machen, mit dem beispielhafte Projekte zur Vorbeugung von sexuellem Missbrauch gefördert werden.