MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Gericht verhandelt über kirchliches Arbeitsrecht

Erfurt (DT/KNA) Das Bundesarbeitsgericht verhandelt am Donnerstag erneut über die Frage, ob ein katholisches Krankenhaus in Düsseldorf einem Chefarzt kündigen durfte, weil er nach seiner Scheidung erneut heiratete. Das in Erfurt ansässige Gericht hatte die Kündigung im Jahr 2011 bereits als unwirksam beurteilt und damit entsprechende Urteile der Vorinstanzen bestätigt. Die Richter unterstrichen dabei, dass die Kirchen von ihren Beschäftigten ein loyales Verhalten im Sinne des eigenen Selbstverständnisses verlangen könnten. Allerdings habe die Klinik bei protestantischen Kräften nach einer zweiten Heirat nicht zum Mittel der Kündigung gegriffen.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben