Fulda (DT/KNA) Zugunsten der Seelsorge können sich Pfarrer im Bistum Fulda künftig von Verwaltungsaufgaben entlasten, indem sie einen sogenannten geschäftsführenden Verwaltungsratsvorsitzenden bestellen, der sie dauerhaft in Sachen Verwaltung der Kirchengemeinde vertritt. Das sieht eine in dem Bistum nach seinen Angaben vom Donnerstag am 1. Juli in Kraft tretende Änderung des Gesetzes über die Verwaltung und Vertretung der Kirchengemeinden vor. Vorsitzender des von ihren Mitgliedern gewählten Verwaltungsrats einer Kirchengemeinde ist qua Amt ihr Pfarrer. Auf seinen Vorschlag hin kann nun im Bistum Fulda aus dem Verwaltungsrat ein geschäftsführender Vorsitzender gewählen werden.