Salzburg (DT) Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 sagt ganz allgemein: „Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfasst die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln.“ Inzwischen ist eine Situation entstanden, in der Menschen, die mit der Lehre und Ordnung der katholischen Kirche nicht mehr einverstanden sind, von der katholischen Kirche verlangen, sich ihrer Auffassung anzuschließen. Dabei nehmen sie auf die Tatsache keine Rücksicht, dass es viele Katholiken gibt, die sich aus ganzem Herzen zum katholischen Glauben und zur Einheit mit dem Papst bekennen. Für diese wäre die Befolgung der an die katholische Kirche gerichteten Forderung ein ...
Für wen gilt die Religionsfreiheit?
Wie nationalkirchliche Strömungen im deutschen und österreichischen Katholizismus kirchentreue Gläubige behindern. Von Professor Wolfgang Waldstein