Freiburg (DT/KNA) Der Rechtsstreit um den Kirchenaustritt des emeritierten Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp geht weiter. Das Erzbistum kündigte am 16. Juli Berufung gegen eine Entscheidung des Freiburger Verwaltungsgerichts an. Zapp hält den Umgang der deutschen Bischöfe mit Kirchenaustritten für unrechtmäßig. Gegenüber staatlichen Stellen gab er seinen Kirchenaustritt bekannt und teilte dem Erzbistum mit, es handele sich nicht um eine „innere Entscheidung, die Kirche zu verlassen“. Das Standesamt erachtete einen entsprechenden Zusatz in der Austrittserklärung als rechtmäßig.