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Familien-Lobbying für die Zukunft

Warum die „Charta der Familienrechte“ von 1983 eine Frischzellenkur verträgt – „Familiaris-Consortio“-Serie Teil V. Von Bischof Klaus Küng
Foto: Diözese Sankt Pölten | Bischof Klaus Küng ergreift Partei für kinderreiche Familien.

1983 erschien die „Charta der Familienrechte“: Was hat Bestand? Was hat sich geändert? Und welche neueren Aspekte müssten in eine Überarbeitung der Charta einfließen, damit sie „am Ball“ der Ereignisse bleibt, ja vorausschaut? Zunächst: Die in der Charta vom Heiligen Stuhl 1983 angeführten Familienrechte stellen auch heute eine wichtige Grundlage für die Erkenntnis der Eckpfeiler einer gerechten gesellschaftlichen Ordnung, auch einer angemessenen Familienpolitik dar. Sie enthalten viele wesentliche, weiterhin gültige Aussagen. Zugleich hat sich seither, insbesondere in den Wohlstandsländern, die Situation zum Teil rasant verändert.

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