Beilngries (DT) Wie steht es um den Schutz der Beschuldigten in den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz zum Thema „sexueller Missbrauch“? Was ist überhaupt unter „sexueller Missbrauch“ zu verstehen? Und wie soll die Diözese überhaupt mit einem Verdacht angemessen umgehen? Mit diesen und anderen Fragen hat sich eine von den Lehrstühlen für Kirchenrecht in Mainz und Würzburg organisierte Tagung zum Thema „Der Strafanspruch der Kirche in Fällen von sexuellem Missbrauch“ beschäftigt. An der Tagung in Schloss Hirschberg im Bistum Eichstätt nahmen über 70 Personen, darunter Kirchenrechtler, Missbrauchsbeauftragte und Verantwortliche der Diözesen sowie etwa 20 Studierende teil.
„Fachliche und rechtliche Standards beachten“
Kirchenrechtler beschäftigen sich mit kirchlichen Strafverfahren bei sexuellem Missbrauch. Von Clemens Mann