New York (DT/KNA) Das katholische Erzbistum New York darf weiterhin gegen die Gesundheitsreform von Präsident Barack Obama klagen, die unter anderem Verhütungsmittel als Kassenleistung vorsieht. Ein Gericht in Brooklyn wies den Antrag des US-Gesundheitsministeriums auf Ablehnung der Klage zurück. Dem Erzbistum, über das 9 000 kirchliche Beschäftigte versichert seien, drohten Nachteile durch die vorgesehene Familienplanungsklausel, auch wenn diese erst im Januar 2014 in Kraft trete, hieß es laut Medienberichten in dem am Mittwoch gefällten Urteil. Das Ministerium für Gesundheitspflege und Soziale Dienste hatte argumentiert, die Erzdiözese New York und zwei weitere klagende katholische Institutionen erführen keine unmittelbare Schädigung.