Das Erzbistum Köln erkennt an, dass sich der Verein Donum Vitae erfolgreich für den Lebensschutz einsetzt. Zugleich betont es in einem aktuellen internen Schreiben, dass ehemalige Donum-Vitae-Beschäftigte, die in der Schwangerenberatung der Erzdiözese tätig werden wollen, sich von ihrer früheren Praxis distanzieren müssten, einen Beratungsschein auszustellen. Denn dieser sei Voraussetzung für einen rechtswidrigen, aber straffreien Schwangerschaftsabbruch, heißt es in dem vom „Kölner Stadt-Anzeiger“ am Mittwoch veröffentlichten Brief des Kölner Weihbischofs Ansgar Puff. Die Mitarbeiter müssten sich „vollumfänglich“ mit dem „esperanza“-Beratungskonzept der Erzdiözese identifizieren und auch bereit sein, dafür öffentlich einzutreten, schreibt Puff als Bischofsvikar für die Caritas an die Träger der „esperanza“-Schwangerschaftsberatungsstellen im Erzbistum Köln. Er bittet diese, „sich in einem ausführlichen Bewerbungsgespräch ausdrücklich davon zu überzeugen, bevor Sie eine Einstellung vornehmen“. Donum vitae sei weiterhin eine Vereinigung außerhalb der katholischen Kirche. „An Abtreibungen will und darf die katholische Kirche nicht mitwirken“, betont der Weihbischof. Sein Schreiben diene dazu, Unklarheiten vorzubeugen.
Hintergrund des Schreibens ist ein in der vorigen Woche bekanntgewordener Brief von Kardinal Reinhard Marx an das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Darin würdigt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz offiziell, dass sich auch der Verein Donum Vitae (Geschenk des Lebens) für den Schutz des Lebens einsetzt und Erfolge in der Konfliktberatung erzielt. Beraterinnen der Organisation stehe die bisher untersagte Übernahme in kirchliche Beratungsstellen offen. Zugleich erinnert er daran, dass die bisherigen kirchlichen Vorschriften in dieser Frage weiterhin gültig seien.
DT/KNA