Freiburg (DT/KNA) Das Erzbistum Freiburg hat erwartungsgemäß Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg zum Kirchenaustritt des Kirchenrechtlers Hartmut Zapp eingelegt. Das teilte die Erzdiözese am Mittwoch mit. Die „schwierige Rechtslage“ werde nun vor dem Verwaltungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in Mannheim verhandelt. Zapp hält den Umgang der deutschen Bischöfe mit Kirchenaustritten für unrechtmäßig und lässt seine Auffassung am eigenen Fall überprüfen. Dazu gab er gegenüber staatlichen Stellen seinen Kirchenaustritt bekannt und teilte dem Erzbistum mit, es handele sich nicht um eine „innere Entscheidung, die Kirche zu verlassen“.