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Einheitliche Handschrift

Lehrbuch „Kanonisches Recht“ in der Tradition der Münchner Schule abgeschlossen. Von Wilhelm Rees
Foto: Archiv | Gruppenbild mit Kardinal: Winfried Aymans (Mitte), sein Schüler Christoph Ohly (li.) und der Münchner Kardinal Reinhard Marx bei der Vorstellung des Bandes im Februar.

Der kürzlich in München vorgestellte Band IV des Lehrbuchs „Kanonisches Recht“, der sich dem kirchlichen Vermögens-, Sanktions- und Prozessrecht, das heißt den Büchern V (Kirchenvermögen), VI (Strafbestimmungen in der Kirche) und VII (Prozesse) des kirchlichen Gesetzbuches des lateinischen Rechtskreises der katholischen Kirche (Codex Iuris Canonici vom 25. Januar 1983) zuwendet, bringt das umfangreiche Werk „Kanonisches Recht – Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici“ zu einem schon lange erwarteten und erhofften Abschluss.

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