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Ein weitsichtiger und prägender Gesetzgeber

Johannes Paul II. trug maßgeblich zur Reform und Stabilisierung des kirchlichen Rechts bei. Von Christoph Ohly
Foto: KNA | Papst Johannes Paul II. unterschreibt am 25. Januar 1983 den Codex Juris Canonici. v.l.n.r. Erzbischof Eduardo Martinez Somalo, Kardinalssekretär Agostino Casaroli, Papst Johannes Paul II., Kardinal Josef Ratzinger und Erzbischof Rosario Jose Castillo Lara.

Als Papst Johannes Paul II. am 3. Februar 1983 das neue kirchliche Gesetzbuch der Lateinischen Kirche (Codex Iuris Canonici) feierlich präsentierte, sprach er von einem „idealen Dreieck“ für das Leben der Kirche. An der oberen Seite dieses Dreiecks stünde die Heilige Schrift, an den beiden anderen Seiten die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils und der neue Codex des kanonischen Rechts. Die Beziehung dieser drei Eckdaten der Kirche be-schrieb er dabei wie folgt: „Um geordnet … von diesen beiden Büchern der Kirche des 20.

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