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Drei bayerische Bistümer lenken ein

Auch Eichstätt, Passau und Regensburg führen das neue Arbeitsrecht ein – Änderung tritt am 1. Januar in Kraft

Eichstätt/Passau/Regensburg (DT/KNA) Mit einigen Monaten Verzögerung tritt auch in den bayerischen katholischen Bistümern Eichstätt, Passau und Regensburg das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft. Wie die Pressestellen der drei Diözesen am Dienstag zeitgleich mitteilten, soll dies zum 1. Januar 2016 erfolgen. Die deutschen Bischöfe hatten am 27. April nach jahrelangen Diskussionen per Mehrheitsbeschluss eine Novelle der Grundordnung des kirchlichen Dienstes verabschiedet und ihre Umsetzung zum 1. August vereinbart. Betroffen sind bundesweit mehr als 700 000 Arbeitsverhältnisse.

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