Heute beginnt die Apostolische Visitation der österreichischen Diözese Gurk-Klagenfurt durch den Salzburger Erzbischof Franz Lackner. Diesem zufolge laute der päpstliche Auftrag, „den Zustand der Diözese Gurk-Klagenfurt in Bezug auf die katholische Lehre und Leitung in Augenschein zu nehmen“ und damit „die tieferliegenden Gründe, die zur gegenwärtigen Verwirrung führten, zu erforschen und dem Heiligen Stuhl zu berichten“.
Sedisvakanz sowie Amtszeit von Schwarz wird geprüft
Begleitet wird Lackner auf seiner Reise nach Kärnten von einem mehrköpfigen Team, dem auch der Vorarlberger Bischof Benno Elbs angehört. Der Prüfauftrag umfasst die Zeit der Sedisvakanz sowie die Amtszeit von Bischof Alois Schwarz seit 2008. Gegen Schwarz, den amtierenden Bischof der Diözese St. Pölten, werden schwere Vorwürfe erhoben. Zum einen wird dem 66-Jährigen ein Näheverhältnis zur früheren Leiterin des Bildungshauses St. Georgen nachgesagt. Zum anderen erhebt das Domkapitel der Diözese Gurk-Klagenfurt auch auf wirtschaftlicher Ebene Anschuldigungen gegen seinen früheren Bischof.
Schwarz leitete die Diözese von 2001 bis Mitte 2018. Über die Vorwürfe war die Apostolische Nuntiatur in Wien spätestens seit 2008 informiert. Dieser Zeitung liegen Briefe des früheren Kärntner Bischofssekretärs Franz Zlanabitnig an Nuntius Peter Stephan Zurbriggen aus den Jahren 2011 und 2015 vor, in denen dieser das Privatleben des Bischofs problematisiert. Darin ist die Rede von Andrea E., der es gelungen sei, „das Vertrauen des Bischofs zu gewinnen und innerhalb kürzester Zeit hat sich ein sehr großes (nach der Meinung nicht weniger auch sexuelles) Abhängigkeitsverhältnis des Bischofs zu dieser Frau ergeben“. Schwarz selbst weist die Vorwürfe zurück.
Apostolische Nuntiatur in Wien soll spätestens seit 2008 informiert gewesen sein
Laut dem Kirchenrecht sind die Untersuchten verpflichtet, „vertrauensvoll mit dem Visitator zusammenzuarbeiten“ und wahrheitsgemäß zu antworten. Dem Apostolischen Visitator Lackner obliegt es nun, im Auftrag des Papstes die gesamte Amtsführung des Bischofs und alle diözesanen Einrichtungen zu überprüfen. Danach wird der Heilige Stuhl weitere Entscheidungen treffen.
DT/mlu
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