Als eine Mehrheit der Deutsche Bischofskonferenz dafür votiert hatte, in konfessionell gemischten Ehen könnte auch der nicht-katholische Partner in Einzelfällen und unter bestimmten Bedingungen die heilige Kommunion empfangen, weckte diese Entscheidung nicht nur in Deutschland und schließlich nicht nur in Rom starke theologische Bedenken. Diese bezogen sich zum einen auf eine kanonisch ungedeckte In-Dienst-Nahme des katholischen Kirchenrechts. Ferner wurde aber eingewandt, dass mit der Initiative dogmatische Wahrheiten kirchlicher Lehre berührt werden. Glaubensfestlegungen transzendieren jedoch die Lehrautorität von nationalen Bischofskonferenzen. Deren Kompetenz ist praktischer Natur und auf soziologische Notwendigkeit begrenzt.
Kirche
Die Tradition bleibt bindend
Zur Kommunion von konfessionsverschiedenen Ehepaaren. Von Paul Josef Kardinal Cordes