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Die Quellen souverän beherrscht

Thomas Brechenmacher hat eine exzellente Publikation über das Reichskonkordat vorgelegt

Nach all den Kontroversen um das Reichskonkordat von 1933 – Klaus Scholder und Konrad Repgen waren die Protagonisten – hatte jene von Repgen formulierte Feststellung, das Konkordat sei „die vertragsrechtliche Form der Nichtanpassung der katholischen Kirche an das ,Dritte Reich‘“ als zutreffend zu gelten. Alle Versuche, in dem Konkordatsabschluss ein Nachgeben Roms oder gar eine Anerkennung des Dritten Reiches durch Pius XI. beziehungsweise Pacelli zu erkennen, sind seit der Öffnung der Vatikanischen Archive als gescheitert anzusehen. Das Thema schien abgeschlossen. Eine gemeinsame Tagung des Deutschen Historischen Instituts zu Rom mit der Kommission für Zeitgeschichte vom 17. Juni 2004 sollte Bilanz ziehen.

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