Zu den wichtigen Verantwortlichkeiten des Diözesanbischofs im Hinblick auf die Sicherung des Gemeinwohls der Gläubigen und insbesondere auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen gehört es, auf eventuelle Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker in seiner Diözese angemessen zu reagieren. Dies beinhaltet sowohl die Festsetzung von geeigneten Verfahren, um den Opfern derartiger Missbräuche beizustehen, als auch die Bewusstseinsbildung der kirchlichen Gemeinschaft im Blick auf den Schutz Minderjähriger. Dabei ist für die rechte Anwendung des einschlägigen kanonischen Rechts zu sorgen; zugleich sind die entsprechenden staatlichen Rechtsvorschriften zu beachten.
„Den Opfern beistehen“
Im Wortlaut das Rundschreiben der römischen Kongregation für die Glaubenslehre, um den Bischofskonferenzen zu helfen, Leitlinien für die Behandlung von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker zu erstellen