Die Apostolische Konstitution „Anglicanorum coetibus“ vom 4. November 2009 legt die wesentlichen Bestimmungen fest, die die Einrichtung und das Leben von Personalordinariaten für jene anglikanischen Gläubigen regeln, die – sei es einzeln oder in Gruppen – in die volle Gemeinschaft mit der Katholischen Kirche eintreten möchten. So zeigt, wie es in der Einführung heißt, der Heilige Vater Benedikt XVI.
Dem geistlichen Wohl der Gläubigen angepasst
Die Bedeutung der Apostolischen Konstitution „Anglicanorum coetibus“ – Eine Erläuterung des Rektors der Päpstlichen Universität Gregoriana