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Das „Kleingedruckte“

Ergänzende Normen zur Apostolischen Konstitution Anglicanorum Coetibus

Abhängigkeit vom Heiligen Stuhl Artikel 1 Jedes Ordinariat hängt von der Kongregation für die Glaubenslehre ab und unterhält enge Beziehungen zu den anderen römischen Dikasterien je nach deren Kompetenz. Beziehungen zu den Bischofskonferenzen und Diözesanbischöfen Artikel 2 § 1. Der Ordinarius folgt den Direktiven der nationalen Bischofskonferenz, soweit sie mit den Normen kompatibel sind, die in der Apostolischen Konstitution Anglicanorum Coetibus enthalten sind. § 2. Der Ordinarius ist Mitglied der betreffenden Bischofskonferenz. Artikel 3 Der Ordinarius muss in der Ausübung seines Amtes enge gemeinschaftliche Bande mit dem Bischof der Diözese aufrechterhalten, in welcher das Ordinariat präsent ist, um sein pastorales Handeln mit ...

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