Zur Debatte um das Thema „Beschluss der Vollversammlung über die pastorale
Handreichung über konfessionsverschiedene Ehen und eine gemeinsame
Teilnahme an der Eucharistie“ erklärt der Pressesprecher der Deutschen
Bischofskonferenz, Matthias Kopp:
1. Über das Schreiben von sieben Mitgliedern der Deutschen
Bischofskonferenz an verschiedene Dikasterien im Vatikan und seine
Reaktion gegenüber diesen Mitbrüdern hat der Vorsitzende der
Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, die
Bischofskonferenz informiert. Über letztere hat er auch die
Dikasterien im Vatikan in Kenntnis gesetzt.
2. Zu der auf der Frühjahrs-Vollversammlung in Ingolstadt beschlossenen
Fassung des oben angegebenen Dokumentes konnten die Mitglieder der
Deutschen Bischofskonferenz bis Ostern Änderungsvorschläge („Modi“)
einreichen. Die eingegangenen Hinweise sind in das Dokument
eingearbeitet worden, dessen finale Fassung – so der Beschluss der
Vollversammlung – vom Vorsitzenden der Glaubenskommission und dem
Vorsitzenden der Ökumenekommission sowie dem Vorsitzenden der
Deutschen Bischofskonferenz festgestellt werden. Über den Sachstand
wird Kardinal Marx den Ständigen Rat in seiner turnusmäßigen Sitzung
am 23. April 2018 informieren. Das Dokument ist von Kardinal Marx
nicht an den Vatikan geschickt worden. Mehr als drei Viertel der
Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz haben dem Dokument als
pastorale Handreichung zugestimmt.
3. Den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz hat der Wunsch des
Heiligen Vaters erreicht, wonach dieser vorschlägt, in der Sache ein
Gespräch in Rom zu führen. Diesen Wunsch des Heiligen Vaters begrüßt
Kardinal Marx ausdrücklich.
4. Meldungen, wonach die Handreichung im Vatikan durch den Heiligen
Vater oder Dikasterien abgelehnt worden seien, sind falsch.
DBK / DT (jbj)