Bordeaux (DT/KNA) Trotz des französischen Laizismusgesetzes dürfen in einem Berufungsgericht in Bordeaux Christusbilder an den Wänden hängen. Sie stammten aus der Zeit vor der Einführung des Gesetzes im Jahr 1905 und stünden damit nicht im Widerspruch zur Trennung von Staat und Kirche, berichtetet der Internet-Informationsdienstes „RKnieuws.net“ am Mittwoch über den Ausgang des juristischen Streits. Eine Vereinigung zur „Verteidigung der Gewissensfreiheit“ hatte vor Gericht vergeblich die Abnahme der drei Bilder gefordert, die Christus am Kreuz darstellen.