Stuttgart (DT/KNA) Das Bistum Rottenburg-Stuttgart darf einem mutmaßlich pädophilen Priester die Ruhestandsbezüge kürzen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies nach Angaben vom Montag den Eilantrag eines katholischen Priesters zurück, der sich gegen die Reduzierung seiner Bezüge um zwanzig Prozent wendet (Az.: 12 K 1513/12). Ihm wird vorgeworfen, in den 1960er Jahren sexuelle Handlungen an Minderjährigen vorgenommen zu haben. Die Diözese ging den Vorwürfen nach und erteilte dem Priester einen Verweis. Darin wird ausgeführt, die Handlungen könnten wegen Verjährung nicht nach dem Kirchenstrafrecht verfolgt werden. Ein Verweis sei aber zulässig.