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Bistum Trier besteht auf Urteil

Im Streit mit der Mitarbeitervertretung zieht die Diözese den Revisionsantrag nicht zurück

Trier (DT/KNA) Das Bistum Trier besteht im Streit mit seiner Gesamt-Mitarbeitervertretung (GesMAV) über eine kritische Pressemitteilung auf einem letztinstanzlichen Urteil. „Wir werden den Revisionsantrag nicht zurückziehen, weil wir an einer gerichtlichen Entscheidung interessiert sind“, sagte Bischofssprecher Andre Uzulis dem Trierischen Volksfreund (Donnerstag). Weil die Revisionsfrist im September endet, wird der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn als zweite und höchste Instanz voraussichtlich im Oktober über den Fall entscheiden. Im November 2014 war das Bistum Trier mit einer Klage gegen die GesMAV vor dem Kirchlichen Arbeitsgericht in Mainz gescheitert.

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