Knapp neun Jahre nach der Geburt des ersten durch künstliche Befruchtung erzeugten Kindes legte die Glaubenskongregation im März 1987 ihre Instruktion über die Achtung vor dem beginnenden menschlichen Leben und die Würde der Fortpflanzung vor. Sie trug den Titel „Donum vitae“. Die Instruktion verwarf die künstliche Befruchtung aus drei Gründen. Erstens weil sie untrennbar mit der Zerstörung zahlreicher Embryonen verbunden ist, zweitens weil sie das Recht des Embryos verletzt, die geschenkte Frucht einer liebenden Vereinigung seiner Eltern zu sein und stattdessen das Kind zum Laborprodukt eines Reproduktionsmediziners macht und drittens weil sie das Recht der Eheleute verletzt, dass der eine nur durch den anderen Vater oder ...
Biomedizin im Dienst des Menschen und des Rechtsstaates
Zur Instruktion der römischen Glaubenskongregation Dignitas personae