Der Prozess gegen den Kardinal und Lyoner Erzbischof Philippe Barbarin ist zu Ende. Ein Urteil wird am 07. März verkündet, wie das Gericht am Ende des vierten und letzten Prozesstages bekanntgab. Barbarin und den fünf Mitangeklagten, darunter zwei ehemalige Weihbischöfe im Bistum Lyon, wird die Nicht-Anzeige sexueller Vergehen an Minderjährigen durch einen französischen Priester sowie unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen.
Staatsanwaltschaft ermittelte bereits 2016 gegen Barbarin
Die Verhandlung wurde mit den Plädoyers der Anwälte der Verteidigung abgeschlossen. Jean-Félix Luciani, einer der beiden Verteidiger von Kardinal Barbarin, kritisierte in seinem Abschluss-Plädoyer, dass der Lyoner Erzbischof überhaupt noch einmal vor Gericht gebracht werden konnte. Bereits 2016 hatte die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt. Es konnte jedoch kein Straftatbestand festgestellt werden. „Seit mehr als zwei Jahren wird der Name von Kardinal Barbarin ungerechtfertigterweise mit Pädophilie in Verbindung gebracht“, beklagte der Jurist.
Zudem stelle die Tatsache, dass Barbarin dem französischen Priester Bernard Preynat, der mehr als 70 Minderjährige sexuell misshandelt haben soll, nicht genügend Fragen gestellt hatte, keine Straftat dar. Die Taten des Priesters seien verjährt gewesen, als Barbarin von ihnen erfahren habe. Man könne ihm somit nicht der Nicht-Anzeige bezichtigen.
Vierter Prozesstag aufgrund von Verzögerungen angesetzt
Für den heutigen Donnerstag war ursprünglich gar keine Gerichtsverhandlung mehr angesetzt. Da sich der Zeitplan jedoch aufgrund der ausführlichen Anhörungen von Klägern und Angeklagten sowie der Plädoyers der Anwälte verzögert hatte, wurde ein vierter Prozesstag angesetzt.
DT/mlu
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