In einer Stellungnahme „Zur Pastoral mit Geschiedenen und wiederverheirateten Geschiedenen“ haben 1993 die Bischöfe der Oberrheinischen Kirchenprovinz unter Beteiligung des damaligen Bischofs von Rottenburg-Stuttgart, des späteren Kurienkardinals Walter Kasper, gefordert, dass diejenigen Gläubigen, die nach einer Ehescheidung noch einmal zivil geheiratet haben, zur Eucharistie zugelassen werden sollten, wenn sie sich nach einem Gespräch mit einem Priester in ihrem Gewissen dazu ermächtigt sähen.