Ob sich ohne Berufung auf Gott ein Gewissensgehorsam verlangen und rechtfertigen lasse, danach fragt der katholische Philosoph Jörg Splett in Lebendiges Zeugnis (2/2013 Bonifatiuswerk, Paderborn). Wenn das sittliche Bewusstsein eine Einsicht ist, ein „Faktum der Vernunft“ (Kant), dann gelte die Gewissensverpflichtung auch für Atheisten und Agnostiker. Diese Einsicht ist weder rein theoretisch, noch ein bloßes Gefühl, sondern das Ergreifen eines Anspruchs: „Das ergriffene Ergreifen eines Geist- und Freiheits-Wesens, das sich hat ergreifen lassen.“ Der im Gewissen erfahrene Anspruch ist „äußerer Begründung weder fähig noch bedürftig.
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Von Michael Karger