Erfurt (KNA) Ein wegen einer außerehelichen Beziehung gekündigter Kirchenmusiker im Bistum Essen hat trotz eines Urteils des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zu seinen Gunsten keinen Anspruch auf Wiederaufnahme eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht. Das teilte das Bundesarbeitsgericht am Freitag mit. Die Entscheidung sei aus formalen Gründen erfolgt. So sei das Verfahren in Deutschland vor dem Stichtag 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden.