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Anspruch bestätigt

Urteil: Land muss katholische Schwangerenberatung fördern

Berlin (DT/KNA) In dem seit acht Jahren dauernden Rechtsstreit um die staatliche Förderung der sechs katholischen Schwangerenberatungsstellen in Brandenburg ist das erste Urteil ergangen. Das Verwaltungsgericht Cottbus erkannte die Nachzahlungsforderung des Caritasverbands für das Bistum Görlitz für 2001 größtenteils an, wie der Rechtsvertreter des Wohlfahrtsverbands, Norbert Jöris, am Montag in Berlin bekannt gab. Nach der schriftlichen Entscheidung muss das Land Brandenburg dem Diözesanverband 45 000 Euro zahlen. Gefordert hatte dieser 47 000 Euro. In dieser Woche wird auch eine entsprechende Entscheidung für den Caritasverband für das Erzbistum Berlin erwartet. Dieser fordert für 2001 rund 170 000 Euro.

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