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Als Verbrennen nicht mehr half

Der Historiker Hubert Wolf befasst sich mit römischen Bücherverboten

1542 wurde in Rom mit dem „Sanctum Officium“, der Vorgängerbehörde der heutigen Glaubenskongregation, eine Inquisitionsbehörde geschaffen, die für die Verteidigung des Glaubens jenseits der Alpen und somit in Deutschland zuständig war und 1543 die Einfuhr protestantischer Bücher nach Italien verbot. 1559 folgte erstmals die Publikation eines zentralen päpstlichen „Index der verbotenen Bücher“, der an die Stelle von Listen häretischer Schriften trat, die zuvor von einzelnen Universitäten wie der Pariser Sorbonne oder der Universität Löwen, aber auch von der spanischen Inquisition und vom päpstlichen Nuntius in Venedig, einem der Einfallstore des Protestantismus in Italien, zusammengestellt worden waren.

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