Am 8. Dezember 2015 trat der Erlass „Mitis Iudex Dominus Iesus“ (MIDI) in Kraft, mit dem Papst Franziskus das kanonische Eheprozessrecht änderte. Ziel der Reform ist es, Geschiedenen, die die Gültigkeit ihrer Ehe überprüfen lassen wollen, den Weg zum Ehegericht zu erleichtern. Kläger können sich nun auch an das Offizialat an ihrem Wohnsitz wenden. Zudem entfällt die obligatorische Überprüfung eines Urteils durch eine zweite Instanz. Ein förmlicher Eheprozess kann unter besonderen Voraussetzungen im Kurzverfahren vom Bischof persönlich entschieden werden. Über die Erfahrungen mit „Mitis Iudex“ sprach Regina Einig mit Prälat Günter Assenmacher, Offizial in Köln und Limburg.
„Abwarten, wie viele Berufungen es gibt“
Vor einem Jahr trat das reformierte Eheprozessrecht in Kraft: Ein Gespräch über Erfahrungen mit „Mitis Iudex“ mit Offizial Günter Assenmacher. Von Regina Einig