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Das bestellte Kind

Die Ausweitung der künstlichen Befruchtung stellt Lebensrechtler vor neue Aufgaben. Grund zur Furcht ist das nicht, wie eine Tagung zeigt.
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Kaufleute wissen um die Bedeutung der Inventur. Wer über keine Bestandsaufnahme seiner Vermögenswerte und Schulden verfügt, gleicht einem Kapitän, der zwar mit Kompass und Karte navigiert, aber den Tiefgang seines Schiffes nicht kennt. Auch politische Organisationen tun gut daran, regelmäßig eine Inventur zu versuchen und Erreichtes sowie noch Nichterreichtes ordnungsgemäß zu verbuchen.

Dergleichen muss auch dem Bundesverband Lebensrecht (BVL) vorgeschwebt haben. Denn die Fachtagung, die der BVL seit einigen Jahren im Vorfeld des jährlichen „Marsch für das Leben“ in Berlin veranstaltet, versprach diesmal eine Art Bilanz. Schon der Titel der Tagung „Kultur des Lebens? Ideal und Wirklichkeit“ ließ hoffen, dass sich aus den Vorträgen eine Art Lagebild destillieren lasse. Und auch die interdisziplinäre Wahl der Referenten – ein Sozialwissenschaftler, ein Philosoph, ein Arzt, ein Politiker und ein Journalist – versprach einen Reichtum an Perspektiven und Facetten, der sich in einer Welt, die zunehmend nach Bestätigung des bloß Eigenen giert, nicht von selbst versteht.

Den Auftakt in dem mit mehr als 100 Teilnehmern voll besetzten Saal machte, nach der Begrüßung durch die BVL-Vorsitzende Alexandra Linder, Manfred Spieker. Unter der Überschrift „Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin – auf dem Weg zum bestellten Kind?“ erläuterte der Emeritus für Christliche Sozialwissenschaften die maßgeblichen Einwände, die sich gegen die Reproduktionsmedizin ins Feld führen lassen.

Immer öfter kommt die Familie verspätet in den Blick

Dabei ließ Spieker gleich zu Beginn durchblicken, dass die Reproduktionsmedizin, die selbst Christen mitunter für ein Nischenphänomen halten, spürbar an Bedeutung gewinnen werde. Zwar würden, so Spieker, in Deutschland bislang nur etwa drei Prozent aller „lebend geborenen Kinder“ im Labor gezeugt, doch hätten inzwischen „rund zehn bis 15 Prozent der Paare, die sich Kinder wünschen“, Schwierigkeiten, „ohne ärztliche oder psychologische Hilfe schwanger zu werden“. Als Gründe nannte Spieker „Karrierepläne, Partnermangel oder Bindungsängste“, die Paare „den Entschluss, eine Familie zu gründen“, immer wieder aufschieben ließen. Ein Phänomen also, das auf einem im Vormarsch befindlichen Lebensstil beruht und das Soziologen mit der Rede von den „verspäteten Familien“ längst auf den Begriff gebracht haben.

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Spieker zufolge gilt die „unfreiwillige Kinderlosigkeit“ in weiten Teilen der Gesellschaft als „Krankheit, künstliche Befruchtung als deren Therapie“. Die Krankenkassen hätten „diese Sicht übernommen und die künstliche Befruchtung als Sterilitätstherapie – wenn auch mit Einschränkungen – in ihren Leistungskatalog aufgenommen“. Der Begriff „Sterilitätstherapie“ sei „irreführend“. Denn die Sterilität werde „nicht therapiert, sondern nur überlistet“. Spieker: „Sie bleibt selbst nach einer erfolgreichen, also zur Geburt eines Kindes führenden Behandlung, die gleiche wie zuvor.“ Reproduktionsmediziner behandelten daher auch keine „Krankheit, sondern einen Wunsch“.

Selbstverständlich sei der Wunsch nach einem Kind „legitim“. Mehr noch: „Dass sich ein Ehepaar Kinder wünscht, dass Mann und Frau sich danach sehnen, miteinander und durch einander Vater und Mutter zu werden und ihre Liebe in der Geburt eines gemeinsamen Kindes Fleisch werden zu lassen, all dies ist Teil der menschlichen, geschlechtsbezogenen Identität“, so Spieker. „Die Legitimität einer medizinischen Intervention bei der Fortpflanzung“ hänge jedoch davon ab, „dass sich der assistierende Arzt der Tatsache bewusst bleibt, dass er es nicht nur mit dem Kinderwunsch eines Paares, sondern auch mit dem Kind als einem dritten Subjekt zu tun hat.“ Nur sei das meist nicht der Fall. „Selbst Anwälte der assistierten Reproduktion gestehen ein“, dass ein Reproduktionsmediziner „das Ergebnis seiner „Konservierungs- und Injektionskünste nicht als Subjekt denken“ könne.

„Als Subjekt“ sei „das Kind – unabhängig von seinem Entwicklungsstand – Person. Als Person kommt ihm ein Status zu, der ihm nicht von anderen verliehen wird, sondern der ihm – kraft Existenz – eigen ist.“ Die Verwendung des Begriffs Person sei, zitierte Spieker Robert Spaemann, „gleichbedeutend mit einem Akt der Anerkennung bestimmter Verpflichtungen gegen denjenigen, den man so bezeichnet“. Spieker: „Der mit der Existenz gegebene moralische Status der Person ist ihre Würde. Die Würde hängt weder von Verdienst noch von Zuerkennung ab. Sie ist nicht teilbar. In keiner Phase seines Lebens existiert der Mensch ohne sie und sie kommt allen Menschen gleichermaßen zu.“

Mediziner reiben sich am Embryonenschutz

„Fokussierung auf den Kinderwunsch der Erwachsenen“ und „Ausblendung des Subjektstatus des Kindes“, hätten die Reproduktionsmedizin dazu geführt, „ihr Arsenal zur Erfüllung des Kinderwunsches immer weiter auszudehnen“. Als Beispiele nannte Spieker die Samen- und Eizellspende, die Leihmutterschaft, Embryonenadoptionen und das „ROPA-Verfahren bei lesbischen Frauen, bei denen eine die Eizelle spendet und die andere nach einer künstlichen Befruchtung das so gezeugt Kind austrägt“. Das gewachsene Arsenal habe zur Folge, dass sich Reproduktionsmediziner nun am Embryonenschutzgesetz (ESchG) rieben. Rufe, das ESchG durch ein Fortpflanzungsmedizingesetz zu ersetzen, seien in den letzten Jahren „lauter geworden“.

Dem hielt Spieker eine ganze Reihe von Einwänden entgegen. Dabei unterschied er zwischen jenen, die mit der Menschenwürdegarantie, die auch dem Embryo als Person zukomme, kollidierten und solchen, die dies nicht täten. Unter Letzteres rechnete er die „Erfolgsraten“ künstlicher Befruchtungen, die „bei rund 20 Prozent“ lägen, die signifikant höheren Fehlbildungsraten bei Kindern, die durch künstliche Befruchtung erzeugt wurden, die erhöhte Mehrlingsrate und die daraus resultierende höhere Zahl von Frühgeburten samt den mit ihnen einhergehenden gesundheitlichen Belastungen und anderes mehr.

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Mit der Menschenwürdegarantie kollidiere die „Herstellung von Embryonen, die nie eine Chance haben, geboren zu werden, die eingefroren oder ,verworfen’ werden“. Der „offenkundigste Verstoß“ gegen die Menschenwürdegarantie aber sei der „Fetozid“, also „die Tötung eines Embryos oder mehrerer Embryonen in der Gebärmutter“, wenn sich dort „mehr Embryonen als gewünscht“ erfolgreich eingenistet hätten. Spieker hielt der Reproduktionsmedizin vor, mit dem Leben künstlich erzeugter Kinder zu spielen. So solle der Transfer mehrerer Embryonen in die Gebärmutter die Chance auf Schwangerschaft und Geburt erhöhen, berge aber zugleich das tödliche Risiko der Mehrlingsreduktion. Das bringe die Eltern und insbesondere die Mutter in eine schizophrene Situation: „Ihr Kinderwunsch geht in Erfüllung, um den Preis einer Kindstötung.“

Eine Gesellschaft von Machern und Gemachten

Doch selbst wenn bei der Laborzeugung kein Embryo getötet würde, verletzte seine künstliche Erzeugung die Würde des Kindes. Dieses habe einen Anspruch darauf, sich nicht einer bloß instrumentellen Vernunft zu verdanken, sondern Frucht der gegenseitigen leib-seelischen Hingabe seiner Eltern zu sein. Spieker wandte sich gegen eine „Technifizierung und Zertifizierung der Zeugung“, die mit „logischer Konsequenz“ zu einer „eugenischen Geburtenplanung“ führe. Die „eugenische Gesellschaft“ sei Folge „der prometheischen Anmaßung des Menschen, sein Leben nicht mehr als geschenkte Gabe, sondern als eigenes Produkt zu betrachten“. Diese Anmaßung führe „zu einer neuen Zweiklassengesellschaft, in der den Machern die Gemachten“ gegenüberständen. Dies wiederum „untergrabe die Voraussetzung einer freien Gesellschaft“, die auf der „ontologischen Gleichheit ihrer Mitglieder“ basiere.

Im Anschluss an Spieker beleuchteten der Gynäkologe Johannes Decker und der Philosoph Hanns-Gregor Nissing die „Sehnsucht nach Perfektion“. Während Decker deren praktische Konsequenzen auf Gebieten wie der Alters- und Chimärenforschung sowie Pränatalen Diagnostik bis hin zum Genom-Editing aufzeigte, unternahm Nissing einen Ausflug durch die Philosophiegeschichte und zeigte, wie sich der Begriff der Perfektion im Zuge des Utilitarismus zu einer Kategorie des technisch Machbaren gewandelt habe. Weil der Utilitarismus kein „schlechthin Gutes oder Schlechtes“ kenne, das nicht „auf seinen Nutzen“ befragt werden könne, sei in ihm „alles verhandelbar“. Der dem Wesen nach „maßlose“ Utilitarismus betrachte Ethik als „technisches Optimierungsprogramm“. Insofern sei er nicht bloß eine „philosophische Theorie“, sondern auch eine „Mentalität“, die eine besondere Nähe zu „unserer rationalistisch-technisch geprägten Zivilisation“ besitze.

Den Schlusspunkt in der von der Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, moderierten Tagung setzten der langjährige CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe und der B.Z.-Kolumnist Gunnar Schupelius. „Wenn es noch ein politisches Tabu in Deutschland“ gebe, dann sei dies der Paragraf 218 StGB, „zumindest, wenn man darüber spricht, ob man ihn nicht im Hinblick auf mehr Schutz für das ungeborene Kind“ verbessern könne, klagte Hüppe. Trotzdem gebe es keinen Grund, alles „nur negativ“ zu sehen. So stünde Deutschland etwa beim Embryonenschutz und der Euthanasie im internationalen Vergleich trotz „vieler Lücken“ vergleichsweise gut da. 

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Die Lebensrechtbewegung als politische Kraft

Auch die angekündigten Gegenproteste sah der ehemalige Behindertenbeauftragte der Bundesregierung positiv: „Wenn morgen keine Gegendemo wäre, würde ich verzweifeln. Die kommen ja nur, weil sie uns für eine politische Kraft halten, die etwas bewegen kann. Wenn keiner käme, wären wir unbedeutend.“ Hüppe machte „die Lebensrechtsverbände – und insbesondere die CDL“ – mit dafür verantwortlich, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) bisher keine Kassenleistung sei. „Wenn da niemand protestiert hätte“, sei das Ergebnis heute ein anderes, zeigte sich der CDU-Politiker überzeugt. Auch den Ausgang der Debatte um die Beihilfe zur Selbsttötung (§ 217 StGB) sah Hüppe letztlich positiv. „Sicher war das nicht die Regelung, die wir gewollt hatten.“ Dennoch sei dies „das erste Gesetz im Bundestag“, das für „mehr Lebensschutz“ statt für weniger gesorgt habe.

Schupelius beklagte, dass Abtreibung für die meisten Journalisten keine Rolle spiele. Selbst die von den Medien massiv begleitete Debatte um das Werbeverbot für Abtreibungen habe letztlich die mangelnde Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem Thema gezeigt. Den Marschteilnehmern assistierte Schupelius: „Sie haben sich etabliert! Meine Kollegen wissen, dass es Sie gibt. Also, man nimmt Sie wahr.“ Um den Lebensschutz vermehrt in die Öffentlichkeit zu tragen, empfahl er, Journalisten persönlich anzusprechen und Leserbriefe an Zeitungen zu schreiben, die dem Thema keinen oder nur wenig Platz einräumten.

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