Besuche in den Justizvollzugsanstalten werden ihrem Umfang nach auf monatlich zwei Stunden beschränkt. Zum Besuch wird grundsätzlich jeweils nur noch eine Person zugelassen. Jeglicher körperlicher Kontakt ist untersagt. Langzeitbesuche und sogenannte Meetings werden untersagt. Besuche im Justizvollzugskrankenhaus werden ihrem Umfang nach auf monatlich zwei Stunden beschränkt und nur noch für Schwerstkranke sowie Gefangene unter 16 Jahren zugelassen, allerdings nicht von Personen mit Atemwegserkrankungen. Der Zutritt Externer wird auf das unbedingt Erforderliche beschränkt. Besuche durch Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer entfallen.
Berlin
„Ostern fällt nicht aus!“
In Corona-Zeiten sind Gefängnisse noch abgeriegelter als sonst. Doch die Seelsorge geht weiter.