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Paul Coleman: Der Schutz der Redefreiheit verwässert immer mehr

Meinungs- und Redefreiheit werden zunehmend beschnitten und rechtlich aufgeweicht. Mehr und mehr maßt sich der Staat das Recht an zu entscheiden, "was gesagt werden darf" und was nicht.Interview mit Paul Coleman, Geschäftsführer und Leitender Anwalt von ADF International.
Paul Coleman
Foto: Thomas Hebenstreit/ADF International | Ein erfahrender Menschrechtsexperte skizziert eine zunehmende Bedrohung der Freiheitsrechte: Paul Coleman setzt sich für Rede- und Meinungsfreiheit ein, kämpft für die Rechte der Familien und verteidigt die ...

„Je mehr wir als Christen zu kontroversen Themen schweigen, desto enger wird der Raum für die Redefreiheit.“ Das sagt die finnische Parlamentsabgeordnete, Dr. Päivi Räsänen, die sich,  wegen eines Bibelzitats verantworten muss. Sie sei kein Einzelfall, sagt Paul Coleman, Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation ADF International, sondern leider kennzeichnend für eine gefährliche Entwicklung.

Herr Coleman, warum greift der Schutz der Redefreiheit nicht mehr?

Das hat damit zu tun, dass der Schutz der Redefreiheit auch vor nationalen und internationalen Gerichten zunehmend verwässert. Die Rechtsprechung ist immer weniger geneigt, bestimmte Meinungen noch als schützenswert zu betrachten. Päivi Räsänen ist da kein Einzelfall. Ich erinnere auch an den Fall der Britin Maya Forstater, die auf Twitter postete, es gäbe nur zwei Geschlechter. Sie verlor ihren Arbeitsplatz. Ihre Klage auf Wiedereinstellung vor dem Londoner Arbeitsgericht lehnte der Richter im Jahr 2019 explizit mit der Begründung ab, dass ihre Meinung zum Thema Transsexualität diskriminierend und nicht schützenswert sei. Inzwischen konnte sie nach Berufung gewinnen, doch derartige Fälle häufen sich und ich betone: Der Kampf um die Meinungsfreiheit ist möglicherweise niemals wichtiger gewesen als heute.

Andere Ansicht, abweichende Meinung: „Hassrede“

Die Beschuldigung „Hassrede“ scheint immer häufiger verwendet zu werden. Was ist eigentlich genau darunter zu verstehen und gibt es da tatsächlich eine inflationäre Entwicklung?

Ja, die gibt es. Das hängt auch damit zusammen, dass die inhaltliche Schwelle zur Definition von „Hassrede“ sinkt: Es werden mittlerweile nicht nur extreme Ansichten als „Hass“ gewertet, sondern auch jegliche andere Ansichten werden neuerdings als „Hassrede“ bewertet, wenn sie von der aktuell akzeptierten politischen und kulturellen Meinung abweichen.

Das Problem dieser Entwicklung: Noch bevor Redefreiheit durch Behörden, Gesetze oder Gerichte eingeschränkt wird, findet bereits im außerrechtlichen Raum, verstärkt auch in den sozialen Medien, eine Art (Selbst-)Beschränkung des erlaubten Denkradius statt, innerhalb dessen es möglich ist zu argumentieren, ohne der „Hassrede“ gegen Einzelne oder gegen Gruppen beschuldigt zu werden. Weit bevor jemand vor Gericht landet, steht er bereits im öffentlichen Diskurs unter Anklage!

„Sonst drohen den Unternehmen Bußgelder
zwischen 500 000 oder gar fünf Millionen Euro“

Sie sprechen den öffentlichen Diskurs an: Welche Rolle spielen soziale Medien hinsichtlich der Beschränkung der Meinungsfreiheit?

Die Medien haben hier im negativen Sinne leider eine wachsende Bedeutung. Mit der zunehmenden Nutzung des Internets wurden ganz neue „digitale Zonen“ der Meinungsäußerung geschaffen, die sich ständig vergrößern und nun aus staatlicher Sicht offenbar beobachtet und reguliert werden müssen. Dass der Ruf nach gesetzlicher Eindämmung von „Hassrede“ im Netz nicht lange auf sich warten ließ, war erwartbar. Die Einführung des sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes im Jahr 2017 ist vermutlich eines der folgenreichsten „Hassrede“-Gesetze der Neuzeit.

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Zwei Dinge sind an diesem Gesetz qualitativ anders im Vergleich zu jenen langjährig bestehenden „Hassrede“-Gesetzgebungen: Erstmals soll die Kommunikation der Bürger im digitalen Raum kontrolliert und eingegrenzt werden, indem man die neuen Medien und sozialen Netzwerke in den Fokus genommen hat. Außerdem soll dieses Gesetz nicht jene Person bestrafen, die selbst eine „Hassrede“ tätigt, sondern stattdessen die Plattformen, die das Podium bieten. Somit wird die „Beihilfe“ zur „Hassrede“ bestraft, auch dann, wenn der Täter selbst nie vor einem ordentlichen Gericht angeklagt wird. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, YouTube usw. sind seither verpflichtet, Inhalte, die von anderen Nutzern als angebliche „Hassrede“ gemeldet werden, innerhalb kürzester Zeit zu überprüfen und zu löschen.

Der Staat hält sich den Zensurvorwurf vom Leib

Sonst drohen den Unternehmen Bußgelder zwischen 500 000 oder gar fünf Millionen Euro. Daher hat die Regierung diesen mächtigen Unternehmen einen großen finanziellen Anreiz zur Zensur gegeben. Wenn sie rechtmäßige Inhalte auf ihren Plattformen lassen, riskieren sie hohe Geldstrafen. Wenn sie rechtmäßige Inhalte von ihren Plattformen entfernen, werden sie nicht zur Rechenschaft gezogen. Was können wir dann von solchen Unternehmen anderes erwarten, als dass sie zensieren? Praktisch für den deutschen Staat ist hierbei, dass er trotz dieses Gesetzes absolut frei bleibt von Vorwürfen, er zensiere die Meinungsäußerungen seiner Bürger.

Was also in sozialen Netzwerken noch sagbar ist, wurde als Entscheidung in den vorgerichtlichen Raum an die Betreiber der Plattformen und deren Mitarbeiter ausgelagert. Der einfache Nutzer solcher Netzwerke muss also bereits bei vermeintlichem Verstoß gegen Gemeinschaftsregeln mit der Löschung seiner Beiträge, mit Sperrungen oder der Entfernung seines ganzen Profils rechnen – und nicht erst dann, wenn er tatsächlich gegen ein deutsches Gesetz verstoßen hat und deswegen rechtskräftig verurteilt wurde!

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„Als Mann und Frau schuf er sie“. Anstößig?

Geht diese Entwicklung über die sozialen Netzwerke hinaus?

Ganz bestimmt. Zum Beispiel sind viele führende Universitäten nun stolz darauf, mit ihren Zensur-Referenzen zu prahlen: sie verbieten Redner und bringen ihre Studenten zum Schweigen. Zweifelsohne ist die zunehmend schrille Du-kannst-das-nicht-sagen-Kultur mit ihrer Vorliebe für „No Platforming“, „cancelling“, Boykottieren und die harte Bestrafung Andersdenkender in voller Stärke angekommen. Aber auch Menschen, die auf der Straße das „Falsche“ sagen, werden zum Schweigen gebracht. Im April hat die Polizei im Großraum London einem 71-jährigen Großvater Handschellen angelegt und ihn festgenommen. Sie hatten befürchtete, dass er jemanden beleidigt haben könnte. John Sherwood ist seit 35 Jahren Pastor. Zu seiner Berufung gehört es, nicht nur von der Kanzel, sondern auch unter freiem Himmel zu predigen – was er rechtmäßig tun darf.

Laut Zeitungsberichten hatte Sherwood an dem Tag über den letzten Abschnitt des Buches Genesis gepredigt, der die angeblich anstößige Aussage enthält: „Also schuf Gott den Menschen im seinem Bilde, als Mann und Frau schuf er sie.“ Aufbauend auf diesen Versen sprach er über die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau – eine Ansicht, die einst von der großen Mehrheit der Briten vertreten wurde und bis in die jüngste Vergangenheit im Gesetz verankert war. Polizeibeamte umstellten Sherwood, nahmen ihm seine Bibel ab und zogen ihn von der Straße.

Predigt: Polizeieinsatz, Festnahme, U-Haft, Vernehmungen

Er wurde festgenommen, über seine Ansichten zur Sexualmoral befragt und über Nacht festgehalten. Nach 21 Stunden entließ ihn die Polizei „im Rahmen der Ermittlungen“. Schlussendlich teilte die Polizei mit, dass ihr Gremium für Berufsstandards keine Hinweise auf ein polizeiliches Fehlverhalten gefunden hatte. Problematisch ist, dass die Polizei dies immer wieder tun kann, ohne dass es wirkliche Konsequenzen für sie hat. Das hat auch einen zusätzlichen „Vorteil“: Alle anderen schauen zu. Aus Angst, selbst weggezerrt zu werden, zensieren sich andere auch, um keinen Ärger zu bekommen. Dies ist, so scheint es, eine ganz bewusste Taktik. Wir sehen also: Es ist wichtig sich für den Schutz der Meinungs- und Redefreiheit einzusetzen, weil sonst die Demokratie und ganz einfache Leute unter der Zensur leiden.


Paul Coleman ist Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation ADF International (Alliance Defending Freedom/Allianz zur Verteidigung der Freiheit). Der Menschenrechtsexperte und Fachmann für Internationales Recht war an mehr als 20 Fällen  vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und weiteren internationalen Gerichtshöfen beteiligt. Hauptprozessthemen: Glaubensfreiheit, Familienrechte sowie Meinungs- und Redefreiheit.

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Daniel Meier ADF International Meinungsfreiheit

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