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Der Dicke Hund: Wettbewerbsrecht und Pressefreiheit

Der Stempel "Teilweise falsch" war nicht zulässig, wie ein Gericht feststellte. Wenn das Wettbewerbsrecht die Pressefreiheit verteidigt, ist was faul.
Oberlandesgericht Karlsruhe
Foto: Uli Deck (dpa) | Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe.

„Teilweise falsch“ prangte es wie ein Menetekel an dem Facebookposting von „Tichys Einblick“. Das Recherchenetzwerk „Correctiv“ schlug zu. „Tichys Einblick“ hatte über einen offenen Brief zum Klimawandel berichtet, den 500 Wissenschaftler unterzeichnet hatten. Der Artikel wurde von „Tichys Einblick“ auch auf Facebook geteilt. „Correctiv“ nahm im Auftrag von Facebook eine Prüfung vor und markierte den Bericht mit dem Zusatz „Nein: Es sind nicht ,500 Wissenschaftler‘; Behauptungen teils falsch“. Das Recherchenetzwerk verlinkte dazu einen Bericht, der darlegte, dass einige der Verfasser des offenen Briefs keinen wissenschaftlichen Hintergrund hätten.

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