Ein Journalist beteiligt sich „hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien“, so definiert der Deutsche Journalisten-Verband die Tätigkeit. Journalist – so darf sich jeder nennen, auch der, der aus dieser Definition herausfällt, weil er nicht „hauptberuflich“ oder in „Massenmedien“ publiziert. Journalist ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung, im Gegensatz zu Rechtsanwalt, Amtsrichter oder Kardiologe. Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.
WÜRZBURG
Medien-ABC: J wie Journalist
J wie Journalist. Von Josef Bordat