Die Landesanstalt für Medien NRW will die Betreiber von pornografischen Webseiten zur Einhaltung bestimmter Jugendschutz-Standards verpflichten. Da pornografische Webseiten häufig frei zugänglich sind, können auch Kinder und Jugendliche auf die Inhalte zugreifen. Darin sieht die Medienanstalt einen Verstoß gegen den deutschen Jugendmedienschutz und hat daher mehrere Verfahren gegen einzelne Betreiber pornografischer Webseiten eingeleitet.
Düsseldorf
Jugendschutz: Verfahren gegen Porno-Portale
Betreiber pornografischer Webseiten sollen zur Einhaltung der Jugendschutz-Standards verpflichtet werden, fordert die Landesmedienanstalt NRW.