Facebook darf erst einmal weiter ohne Einschränkung die Daten seiner Nutzer sammeln und verarbeiten. Das soziale Netzwerk muss eine einschränkende Entscheidung des Bundeskartellamts zunächst nicht umsetzen, wie das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag in einem Beschluss zu einem Eilantrag von Facebook entschied. Die Wettbewerbsbehörde in Bonn hatte im Februar dem US-Unternehmen Beschränkungen auferlegt. DT/epd