Im Oktober 1948 wurde als Ergebnis eines Spruchkammerverfahrens der gesamte Nachlass Hitlers in Bayern als „Sühnemaßnahme“ staatlich eingezogen. Als Rechtsnachfolger des parteiamtlichen Eher-Verlages und als Hitlers Nachlassverwalter besitzt der Freistaat Bayern darum auch die Urheberrechte an „Mein Kampf“. Weltweit versucht das Bayerische Finanzministerium den Nachdruck von „Mein Kampf“ als Urheberrechtsverletzung zu verhindern. Da der Eher-Verlag die Rechte für eine englischsprachige Ausgabe von „Mein Kampf“ bereits in den Dreißiger Jahren verkauft hat, können Ausgaben in den USA und Großbritannien nicht untersagt werden.
„Wir drehen den Zünder raus“
Die Katholische Akademie in München stellt eine kritische Edition von „Mein Kampf“ vor. Von Michael Karger