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Wieviel Staat verträgt die Kirche?

Ist das deutsche Staatskirchenrecht ein historischer Glücksfall oder ein Klotz am Bein der Kirchen? Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof und der Philosoph Hermann Lübbe diskutierten in der Katholischen Akademie in München. Von Oliver Maksan
Foto: dpa | Die guten, alten Zeiten? Der damalige Bundespräsident Johannes Rau (dritter von links) begrüßte 2002 in Bonn die damalige Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (zweite von links), Kardinal Karl Lehmann (rechts), der damalige Vorsitzender der katholischen Bischofskonferenz, und Präses Manfred Kock (links), damals Vorsitzender des Rates der EKD. Anlass des Treffens war das Fest zum 40-jährigen Bestehen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen.

Staatskirchenrechtlich gesehen leben wir aus Sicht des früheren Verfassungsrichters Paul Kirchhof in Deutschland wohl in der besten aller Welten. Diesen Eindruck konnte man am Samstag in der Katholischen Akademie in München gewinnen, wo der Heidelberger Professor zum Thema „Partnerschaft vor dem Ende? Das Verhältnis von Kirche und Staat in der Diskussion“ sprach. Gerade weil der vom Grundgesetz verfasste Staat, eingedenk seines totalitären Vorgängers, sich einer eigenen Weltanschauung enthält, ist er angewiesen auf die Sinnstiftung seitens der Religion.

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