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Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

„Es ist ein Grundprinzip des Rechtsstaats, dass für alle Bürger zunächst einmal deren Unschuld angenommen wird. Durch die pauschal vorgenommene Datenspeicherung wird diese Annahme in ihr Gegenteil verkehrt. Das Gutachten des Generalanwalts ist insofern richtig und begrüßenswert", so Alexander Gauland, stellvertretender Sprecher der Alternative für Deutschland. Der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hatte in seinem Gutachten für den Europäischen Gerichtshof erklärt, dass die sogenannte Vorratsdatenspeicherung gegen elementare EU-Grundrechte verstoße. Ein abschließendes Urteil des EuGH wird allerdings erst in einigen Monaten erwartet. Zumeist folgt das Gericht jedoch in seinem Urteilsspruch den Gutachtern.

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