Die „Schaubühne“ hat sich vor dem Berliner Landgericht gegen die Koordinatorin der Organisation „Demo für alle“, Hedwig von Beverfoerde, und die AfD-Vizechefin Beatrix von Storch durchgesetzt. Die Richter hoben am Dienstag zwei Einstweilige Verfügungen auf, die dem Theater untersagten, in dem Stück „Fear“ Bilder der beiden Frauen zu zeigen. Die Kunstfreiheit sei im vorliegenden Fall höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht der beiden Antragstellerinnen, begründete das Gericht sein Urteil. Beide Frauen sahen durch das Theaterstück ihre Menschenwürde verletzt, indem sie etwa durch das Zeigen ihrer Fotos Zombies gleichgestellt und mit Massenmördern oder Neonazis verglichen würden.