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Vernunft- statt Sondermoral

Wie halten es die Religionen mit dem Recht auf Leben? – Eindrücke von der Jahrestagung der Juristen-Vereinigung Lebensrecht. Von Stefan Rehder
Frauen in Deutschland bekommen wieder weniger Kinder
Foto: dpa | Person von Anfang an? Beseelt nach 120 Tagen? Mensch erst nach Geburt mit dem ersten Atemzug? – Über den moralischen Status des Embryos herrscht auch in den monotheistischen Religionen keine Einigkeit.

Dass in Deutschland ein Zusammenschluss von Juristen danach fragt, wie es Religionen mit dem Lebensrecht halten, erklärt sich nicht von selbst. Nicht einmal dann, wenn dieser Zusammenschluss den Namen „Juristen-Vereinigung Lebensrecht“ (JVL) trägt. Und so wunderte es gar nicht, dass der Vorsitzende der Vereinigung, der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber, einen Großteil seiner Einführung darauf verwandte, die Themenwahl der diesjährigen JVL-Jahrestagung, die unter der Überschrift „Ein Lebensrecht und viele Religionen in Deutschland“ stand, zu begründen. „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ stelle das in Artikel 2, Absatz 2 Grundgesetz verbürgte Grundrecht auf Leben ...

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