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Verliert Europa seine Freiheit?

Die Bekämpfung und Kriminalisierung der sogenannten Hassrede ist problematisch. Die in den Gesetzen verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe können im Sinne der jeweiligen politischen Anschauung weit ausgelegt werden. Dies hat Rechtsunsicherheit und vermehrte Rechtsstreitigkeiten zur Folge. Von Friederike Hoffmann-Klein
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Foto: Rainer Jensen (dpa) | ARCHIV - Der Gerichtssaal, aufgenommen am 22.04.2013 im Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Frankreich). Der EGMR spricht am 09.01.2014 mehrere Urteile, darunter gegen Russland. Geklagt haben 90 Angehörige von Tschetschenen, die bei russischen Militäroperationen in Tschetschenien zwischen 2000 und 2006 spurlos verschwunden sind. Foto: Rainer Jensen/dpa (zu dpa vom 09.01.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Gibt es heute mehr Hass als in früheren Zeiten? Man könnte es glauben, wenn man die vielfachen Bemühungen betrachtet, gegen Hass mit dem Mittel des Gesetzes vorzugehen. Sogenannte „Hassrede“ (Hate Speech) ist heute in aller Munde. Dass es sich dabei wirklich um Hass handelt, wird oft als selbstverständlich vorausgesetzt. Mit dem Vorwurf, die Kirche stachele wegen ihrer Positionen zu Homosexualität und Frauen zum Hass auf, hat sich die linkspopulistische spanische Partei „Podemos“ in diesem Jahr gegen Gottesdienstübertragungen im öffentlich-rechtlichen Fernsehen gewandt. Dieses Beispiel ist Ausdruck einer Haltung, die politisch missliebige Meinungen als diskriminierend einstuft und als Hass-Rede untersagt. Dabei ...

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