Der Verfassungsschutz darf Scientology weiter mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwachen. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter Michael Bertrams aus, Scientology und die Mitglieder strebten eine Gesellschaftsordnung an, mit der „zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt“ werden sollen. Dies ergebe sich aus teilweise nicht öffentlich zugänglichen Schriften, aber auch aus den Aktivitäten von Scientology. Die Vorstandssprecherin von Scientology in Deutschland, Sabine Weber, kündigte nach der Entscheidung den Gang zum Bundesverwaltungsgericht an. Die Sekte wird in Deutschland nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt. DT/dpa