Das Bundesverfassungsgericht hat die Bundeszentrale für Politische Bildung zu mehr Ausgewogenheit und Zurückhaltung im politischen Meinungsstreit verpflichtet. Die Richter wandten sich in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil gegen eine scharfe Kritik der Bundeszentrale an Thesen zum Antisemitismus der Deutschen in der NS-Zeit. Die Bundeszentrale dürfe sich zwar beispielsweise von extremistischen Meinungen distanzieren, sie sei aber immer zu „Ausgewogenheit und rechtsstaatlicher Distanz“ verpflichtet, heißt es.
Verfassungsgericht verpflichtet Bundeszentrale für politische Bildung zu Ausgewogenheit
Ein Politologe hatte geklagt, weil sein Aufsatz zum Thema Antisemitismus eingestampft wurde