Die erste umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) ist beim Bundesverfassungsgericht bestätigt eingegangen und wird nun dem dritten Senat zur Prüfung vorgelegt werden. Dies gab der freie Journalist Martin Wind auf seiner Facebook-Seite bekannt. Wind ist zusammen mit der Aktivistin Hedwig von Beverfoerde und einem weiteren Beschwerdeführer Mit-Initiator der Beschwerde.
"Warten, was weiter am BverfG geschehen wird"
„Jetzt heißt es warten, was da weiter am BverfG geschehen wird“, schrieb Wind weiter. Nachdem eine erste Verfassungsbeschwerde Anfang Oktober zunächst vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen worden war, hatten von Beverfoerde, bekannt als Organisatorin der „Demo für alle“, und ihre Mitstreiter Mitte November ein Eilverfahren gegen das NetzDG beantragt.
Seine Kampagne um Unterstützung wolle Wind nun beenden, wie er weiter erklärte. Insgesamt seien 1 550 Euro an Spendengeldern zusammengekommen. Nach Abzug der Gebühren seien davon gut 1 500 Euro ausbezahlt worden. „Gemeinsam mit einer Spende auf mein Privatkonto werde ich 1 601, 03 € auf das unten angegebene Konto zur Klage gegen das NetzDG überweisen“, so Wind in seinem Facebook-Eintrag weiter.
NetzDG schränkt Meinungs- und Informationsfreiheit ein
Die Beschwerdeführer sind der Meinung, dass das neue Gesetz die Meinungs- als auch die Informationsfreiheit massiv einschränke. Eigenen Angaben zufolge seien Beverfoerde und ihre Mitstreiter selbst mehrfach Opfer des vom vormaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) initiierten Gesetzes.
DT/mlu
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