Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Feuilleton

Verfassungsbeschwerde gegen NetzDG wird geprüft

Die von der Aktivistin Hedwig von Beverfoerde und dem freien Journalisten Martin Wind initiierte Beschwerde gegen das umstrittene Gesetz zur Löschung von Einträgen in Sozialen Netzen ist die erste umfassend begründete Beschwerde.
Verfassungsbeschwerde gegen Löschungen im Netz
Foto: Fabian Sommer (dpa) | Seine Kampagne um Unterstützung wolle Wind nun beenden, wie er weiter erklärte. Insgesamt seien 1 550 Euro an Spendengeldern zusammengekommen.

Die erste umfassend begründete Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ (NetzDG) ist beim Bundesverfassungsgericht bestätigt eingegangen und wird nun dem dritten Senat zur Prüfung vorgelegt werden. Dies gab der freie Journalist Martin Wind auf seiner Facebook-Seite bekannt. Wind ist zusammen mit der Aktivistin Hedwig von Beverfoerde und einem weiteren Beschwerdeführer Mit-Initiator der Beschwerde.

"Warten, was weiter am BverfG geschehen wird"

„Jetzt heißt es warten, was da weiter am BverfG geschehen wird“, schrieb Wind weiter. Nachdem eine erste Verfassungsbeschwerde Anfang Oktober zunächst vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts abgewiesen worden war, hatten von Beverfoerde, bekannt als Organisatorin der „Demo für alle“, und ihre Mitstreiter Mitte November ein Eilverfahren gegen das NetzDG beantragt.

Seine Kampagne um Unterstützung wolle Wind nun beenden, wie er weiter erklärte. Insgesamt seien 1 550 Euro an Spendengeldern zusammengekommen. Nach Abzug der Gebühren seien davon gut 1 500 Euro ausbezahlt worden. „Gemeinsam mit einer Spende auf mein Privatkonto werde ich 1  601, 03 € auf das unten angegebene Konto zur Klage gegen das NetzDG überweisen“, so Wind in seinem Facebook-Eintrag weiter.

NetzDG schränkt Meinungs- und Informationsfreiheit ein

Die Beschwerdeführer sind der Meinung, dass das neue Gesetz die Meinungs- als auch die Informationsfreiheit massiv einschränke. Eigenen Angaben zufolge seien Beverfoerde und ihre Mitstreiter selbst mehrfach Opfer des vom vormaligen Justizminister Heiko Maas (SPD) initiierten Gesetzes.

DT/mlu

Die Hintergründe zu diesem Thema finden Sie in der Wochenausgabe der Tagespost. Kostenlos erhalten Sie die Zeitung hier.

Themen & Autoren
Bundesverfassungsgericht Heiko Maas SPD

Weitere Artikel

Die Fortschreibung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ist geplant. Der Bundesjustizminister hat die private Kommunikation im Blick.
21.04.2023, 11 Uhr
Peter Winnemöller
Die Beschwerdeführer um Hedwig von Beverfoerde wollen in Karlsruhe das Netzwerkdurchsetzungsgesetz kippen. Von Peter Winnemöller
21.11.2018, 14 Uhr
Als Geschöpf die Schönheit der Schöpfung Gottes zu erkennen, ist weit mehr als bloße Klima-Ideologie, schreibt unsere "junge Feder".
13.02.2024, 07 Uhr
Manuel Hoppermann

Kirche