Die Erbengemeinschaft des britischen Autors John R.R. Tolkien kann keinen Schadensersatz in Millionenhöhe von dem Hollywood-Studio New Line Cinema für die Verfilmung der „Der Herr der Ringe“-Trilogie verlangen. Ein Richter in Los Angeles wies eine Klage ab. Die Stiftung wollte von dem Studio über 102 Millionen Euro haben, weil es sich nicht an die vereinbarte Zahlung von 7,5 Prozent der Bruttoeinnahmen von den drei „Ringe“-Filmen gehalten habe. DT/dpa