MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Staatsnahe Staatsferne

Mit seinem jüngsten Rundfunkurteil hat das Bundesverfassungsgericht alle Klarheiten

hinsichtlich der Beteiligungen von Parteien am Privatrundfunk beseitigt

Die drei CDU-geführten Bundesländer Hessen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein müssen ihre Privatrundfunkgesetze ändern. Der Grund: In allen drei Ländern verbieten die derzeit geltenden rechtlichen Regelungen Parteien und Wählergruppen, sich direkt oder mittelbar an privaten Rundfunksendern zu beteiligen. Im Fall von Hessen hat dies das Bundesverfassungsgericht nun jedoch als verfassungswidrig verworfen.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben