Das vom Bundestag am 13. Mai beschlossene Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes soll am 1. Januar 2010 in Kraft treten. Für die einen ist es ein Gesetz „gegen Spätabtreibungen“. Für die anderen soll es lediglich das Selbstbestimmungsrecht der Frauen stärken. Seit 13 Jahren galten wiederholte Initiativen der Fraktion von CDU und CSU im Bundestag der Bewältigung des Problems der Spätabtreibungen.
Selbstbestimmung oder Lebensschutz?
Das Ziel der Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes bleibt unklar